Informationen/Ausstattung


Allgemeine Informationen

Die Ferienwohnung wurde 2015 liebevoll vorgerichtet. Sie ist geschmackvoll möbliert und befindet sich in Leipzigs schönstem Stadtteil Schleußig am Auenwald direkt an der Elster. 

Sie wohnen im Dachgeschoss (Fahrstuhl vorhanden) in einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus in einer sehr ruhigen Seitenstraße.  Der autofreie begrünte Hinterhof ist ideal zum Spielen für Kinder und kann mit genutzt werden.

Das Zentrum ist nur 3 km entfernt und sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: 10 min. mit der Straßenbahn zum Stadtzentrum (Linie 1 und 2), zu Fuß 25 min. bis zum Stadtzentrum durch den Clara-Park. 

Hervorragende Einkaufsmöglichkeiten sowie gastronomische und medizinische Einrichtungen befinden sich ganz in der Nähe und sind bequem zu Fuß erreichbar. Der Cospudener See als beliebtes Naherholungsgebiet ist ca. 5 km entfernt. Bis zum Leipziger Zoo mit seiner faszinierenden Tierwelt sind es nur 3,5 km.

Überall im Viertel finden sich kleine Cafés und Bäckereien, bei denen man gemütlich zum Frühstück einkehren kann:

Café/Bistro Kleine Leckerei (Schnorrstraße 38)

Café WB (Könneritzstraße 100)

Konditorei & Bäckerei Wendl (Könneritzstraße 53)

Lukas Bäcker (Könneritzstraße 48 – 52)

Bio-Bäcker (Industriestraße 85-95)


Ausstattung

Die 2-Raum-Wohnung ist ca. 45 m2 groß und wie folgt zusammengefasst ausgestattet:

Flur:

mit Gaderobe und Schuhregal

Küche:

mit zwei Bartresen und 3 Barstühlen, Geschirrspüler, Herd mit 4 Ceran-Kochplatten/Backofen, Kühlschrank mit Gefrierfach

Tageslichtbad:

Dusche, Wanne, WC, Waschmaschine

Gäste-WC:

mit WC und Waschbecken

Zimmer 1:

Schlafmöglichkeit für zwei Personen (ausziehbares Doppelbett: Liegefläche auf gleicher Höhe), Flachbildfernseher, Kommode, Sitzgruppe mit zwei Stühlen, Zugang zum Balkon

Zimmer 2:

Schlafmöglichkeit für eine Person, Flachbildfernseher, Kleiderschrank, Schreibtisch, eine zweite Schlafmöglichkeit kann durch eine Gästeliege/-matratze geschaffen werden


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verhaltensregeln

  • Wir weisen darauf hin, dass Sie die Wohnung so hinterlassen, wie Sie diese bei Ihrem Einzug vorzufinden wünschen. Ihr Aufenthalt soll von dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt sein. Deshalb bitten wir, folgende Hinweise zu beachten:
  • Vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Insbesondere sind die Nachtzeit ab 22 Uhr bis 7 Uhr morgens, die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr und die Sonntagsruhe einzuhalten. Fernseher und Radiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Rauchen in der Wohnung ist nicht erlaubt. Die Möglichkeit zum Rauchen besteht auf dem Balkon (bei geschlossener Balkontür).
  • Die Wohnung darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Der Aufenthalt im Freien darf die Nachbarn nicht stören. Gespräche sind in Zimmerlautstärke zu führen.
  • Türen und Fenster sind insbesondere beim Verlassen der Wohnung abzuschließen.
  • In die Toiletten dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln und ähnliche stopfende Materialien eingeworfen werden.
  • Der Aufenthalt von Haustieren muss vorher abgesprochen werden.
  • Grundsätzlich dürfen in der Ferienwohnung Gäste empfangen werden. Die Übernachtung nicht gemeldeter Gäste ist nicht gestattet. Partys und Feierlichkeiten sind generell verboten. Eine Erlaubnis kann nach Anfrage beim Vermieter erteilt werden.

2. Sorgfaltspflicht des Gastes

Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlicher Einrichtungsgegenstände der Unterkunft und hat diese im Rahmen der überlassenen Unterkunft schonend zu behandeln. Bei widrigem Gebrauch der Unterkunft steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Gast ist haftbar für die von ihm am Inventar angerichteten Schäden. In der Unterkunft ist aus Rücksicht auf den Brandschutz der Gebrauch von Wärmedecken, Bügeleisen und anderer ähnlicher Elektrogeräte, die die Einrichtung nicht bietet, verboten.

3. Mängelanzeige
Soweit dem Gast Mängel auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit die Möglichkeit zur kurzfristigen Behebung besteht. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Preises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war.

4. Gerichtsstand und Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Leipzig. Es gilt das deutsche Recht. Für die Haftung des Vermieters gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Vermieter grob fahrlässig verursacht.